Wichtige Informationen zur 24-Stunden-Betreuung
Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Die sog. 24-Stunden-Betreuung ist eine beliebte Option für hilfsbedürftige Menschen, die in ihrem eigenen Zuhause bleiben möchten und dabei regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ sowie „24-Stunden-Pflege“ werden häufig als Suchbegriffe in Suchmaschinen und als Marketingbegriffe in der Branche verwendet.
Wichtig zu wissen: Die Betreuungskräfte arbeiten selbstverständlich im Rahmen des deutschen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzes. Die reguläre Arbeitszeit beträgt bis zu 40 Stunden pro Woche.
Im Unterschied zur Pflege in einer Einrichtung beschreibt die sog. 24-Stunden-Betreuung die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BiHG), auch bekannt als Live-In- oder 1:1-Betreuung, durch eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause. Diese Form der Betreuung ermöglicht Senioren, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dabei Unterstützung und Begleitung zu erhalten.
Wichtige Hinweise für die Betreuung zu Hause
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Tageslicht.
Uneingeschränkter Zugang zur Küche und zum Badezimmer muss gewährleistet sein.
Ein stabiler WLAN-Zugang ist erforderlich.
Ein Haushaltsbudget für die Verpflegung der betreuten Person und der Betreuungskraft sollte bereitgestellt werden. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf handelsübliche Lebensmittel ohne Einschränkungen.
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollte ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen.
Falls ein Fahrzeug der Familie genutzt wird, muss die Versicherung die Nutzung durch Dritte abdecken.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Es gelten klare Arbeitszeitgrenzen von bis zu 40 Stunden pro Woche.
Regelmäßige Pausen, wie freie Nachmittage oder freie Tage, müssen unbedingt eingehalten werden.


Rechtliche Hinweise zur 24-Stunden-Pflege
Behandlungspflege wie Spritzen, Wundversorgung oder andere medizinische Maßnahmen dürfen nur von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Betreuungskräfte sind hierfür nicht befugt.
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt keine durchgehende Arbeitszeit rund um die Uhr, sondern eine Betreuung im Rahmen einer regulären 40-Stunden-Woche mit festgelegten Pausen und Ruhezeiten.
Zusätzliche Aufgaben wie Gartenarbeit, Schneeräumung oder Fensterreinigung gehören nicht zu den Standardleistungen und können nur nach Absprache mit der einzelnen Betreuungskraft übernommen werden.
Ihre Vorteile bei Alltagsbetreuer24
Unsere Betreuungskräfte sind bei den jeweiligen EU-Partnern angestellt und werden gemäß den EU-Entsenderichtlinien mit einer gültigen A1-Bescheinigung legal nach Deutschland entsandt. Sie sind krankenversichert, und alle Sozialabgaben werden ordnungsgemäß abgeführt.
Unsere Verpflichtung:
Persönliche Beratung: Wir legen großen Wert auf direkten Kontakt und individuelle Beratung.
Zufriedenheit: Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zufriedenheit unserer Kunden sicherzustellen.
Begleitung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung und begleiten Sie während des gesamten Betreuungszeitraums.