Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Kosten, Finanzierung, Aufgaben, Arbeitszeiten, Vermittlung und rechtlicher Sicherheit. Für eine persönliche Einschätzung Ihrer Betreuungssituation berät Sie Alltagsbetreuer24 kostenfrei und unverbindlich.

Viele Familien suchen nach einer „24-Stunden-Pflege“, einer „Pflegerin aus Polen“ oder einer „polnischen Pflegekraft“. Gemeint ist in der Regel eine Betreuungskraft, die vorübergehend im Haushalt der betreuten Person lebt und sie im Alltag unterstützt. Eine durchgehende Arbeitszeit rund um die Uhr ist damit nicht gemeint.

Kosten, Finanzierung und Verträge

Die monatlichen Betreuungskosten liegen in der Regel zwischen 2.950 und 3.800 Euro. Der genaue Preis hängt vom Betreuungsaufwand, den Deutschkenntnissen, möglichen Nachteinsätzen und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.

Zusätzlich können Reisekosten von etwa 90 bis 150 Euro pro Fahrt anfallen. An Feiertagen wird der doppelte Tagessatz berechnet. Im Juli und August kommt je nach Partneragentur ein Sommerzuschlag von 5 bis 7 Euro pro Tag hinzu. Alle Kosten werden vor Vertragsabschluss transparent offengelegt.

Ja. Für eine weitere, nicht betreuungsbedürftige Person im Haushalt beträgt der Aufpreis meist etwa 100 bis 200 Euro monatlich. Benötigt die zweite Person ebenfalls Unterstützung, liegt der Aufpreis je nach Betreuungsbedarf in der Regel zwischen 200 und 400 Euro.

Der Preis richtet sich nach den Deutschkenntnissen, der Erfahrung und den Gehaltsvorstellungen der Betreuungskraft. Auch der Betreuungsaufwand und die Versorgung einer zweiten Person beeinflussen die Kosten.

Nein, die Pflegekasse übernimmt die Kosten der 24-Stunden-Betreuung nicht. Ab Pflegegrad 2 kann das Pflegegeld jedoch zur Finanzierung eingesetzt werden.

In der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Angebote verwendet werden. Die Leistungen einer ausländischen Partneragentur können deshalb normalerweise nicht direkt darüber abgerechnet werden.

Ja. Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich berücksichtigt werden. Abziehbar sind 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Bei Alltagsbetreuer24 erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die per Überweisung bezahlt wird. Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall steuerlich prüfen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der zuständige Bezirk beziehungsweise Sozialhilfeträger die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Entscheidend sind unter anderem der individuelle Hilfebedarf sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Eine Kostenübernahme muss vorab beantragt und im Einzelfall geprüft werden.

Nein. Bei Alltagsbetreuer24 fallen keine Aufnahme-, Jahres- oder sonstigen einmaligen Gebühren an. Die vereinbarten Betreuungskosten werden monatlich und tagesgenau von der europäischen Partneragentur in Rechnung gestellt.

Nein. Die persönliche Beratung durch Alltagsbetreuer24 ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ja. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Wochen. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Verstirbt die betreute Person, endet der Vertrag sieben Tage nach dem Tod.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der Pflegegrad, der Betreuungsbedarf, die Heimkosten und die Leistungen der Pflegeversicherung. Der wesentliche Vorteil zu Hause liegt in der persönlichen 1:1-Betreuung und dem Verbleib in der vertrauten Umgebung.

Ein seriöses Angebot informiert Sie vorab über den Gesamtpreis, Reisekosten, Zuschläge, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Vertragspartner. Der Vertrag sollte rechtzeitig und vollständig zur Prüfung vorliegen. Sowohl auffallend niedrige Lockpreise als auch ungewöhnlich hohe Preise sollten kritisch geprüft werden.

Rechtliche Sicherheit und EU-Entsendung

Ja, wenn die Entsendung ordnungsgemäß erfolgt. Alltagsbetreuer24 arbeitet ausschließlich mit europäischen Partnerunternehmen zusammen, die ihre angestellten Betreuungskräfte vorübergehend nach Deutschland entsenden.

Die Betreuungskraft bleibt bei ihrem europäischen Arbeitgeber angestellt und im Herkunftsland sozialversichert. Für einen begrenzten Zeitraum arbeitet sie im Haushalt der Familie in Deutschland.

Arbeitgeber ist die europäische Partneragentur. Die Familie schließt mit diesem Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag und wird nicht selbst zum Arbeitgeber der Betreuungskraft.

Die A1-Bescheinigung weist nach, dass die Betreuungskraft während ihrer Entsendung im Herkunftsland sozialversichert bleibt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen und legalen Entsendung.

Nein. Die Sozialversicherungsbeiträge führt der europäische Arbeitgeber nach den für ihn geltenden Vorschriften ab. Die Familie bezahlt lediglich den vertraglich vereinbarten Dienstleistungspreis.

Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt das Zusammenleben im selben Haushalt. Er bedeutet keine durchgehende Arbeitszeit oder ständige Einsatzbereitschaft. Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt in der Regel etwa 38 bis 40 Stunden pro Woche.

Eignung und besonderer Betreuungsbedarf

Ja. Viele Betreuungskräfte haben Erfahrung im Umgang mit Demenz.

Ja, wenn keine schweren Hebevorgänge erforderlich sind und geeignete Hilfsmittel bereitstehen. Der genaue Betreuungsbedarf muss vor der Vermittlung geprüft werden.

Zwei Betreuungskräfte können erforderlich sein, wenn der Betreuungsaufwand zu hoch ist, um ihn zuverlässig durch eine einzelne Person abzudecken. Das kann auch bei nur einer betreuungsbedürftigen Person notwendig sein.

Ja, wenn der Unterstützungsbedarf beider Personen überschaubar ist. Benötigen beide intensive Hilfe, können zwei Betreuungskräfte erforderlich sein.

Ja. Eine Betreuung zu Hause ist auch ohne Pflegegrad möglich. Die Kosten werden grundsätzlich privat getragen. Bei vorhandenem Pflegegrad können bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung zur finanziellen Entlastung genutzt werden.

Aufgaben und Grenzen der Betreuungskraft

Eine Betreuungskraft unterstützt im Haushalt, im Alltag und bei der Grundpflege. Eine ausgebildete Pflegekraft darf zusätzlich medizinische Behandlungspflege übernehmen, zum Beispiel Wundversorgung oder Injektionen.

Zur Grundpflege gehören beispielsweise Körperpflege, Anziehen, Essen und die Unterstützung beim Toilettengang. Medizinische Behandlungspflege umfasst unter anderem Injektionen und Wundversorgung und muss von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Die Betreuerin darf an die Einnahme erinnern und bereits vorbereitete Medikamente anreichen. Das Stellen und Dosieren von Medikamenten sowie Insulininjektionen gehören zur medizinischen Behandlungspflege und müssen von einem ambulanten Pflegedienst oder einer entsprechend qualifizierten Person übernommen werden.

Nein. Sie übernimmt übliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten in den gemeinsam genutzten Wohnbereichen. Umfangreiche Grundreinigungen, Gartenarbeiten und regelmäßiges Schneeräumen gehören nicht zu ihren Aufgaben.

Ja, wenn sie einen gültigen Führerschein besitzt und die Fahrzeugnutzung vereinbart wurde. Vorher sollte geklärt werden, ob die Betreuungskraft über die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs mitversichert ist.

Nein. Viele Betreuungskräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung, sind aber keine Pflegefachkräfte. Sie unterstützen im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Bei medizinischen Maßnahmen ist ein ambulanter Pflegedienst erforderlich. Der Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege, während die Betreuungskraft im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege unterstützt.

Ja. In dringenden Fällen erreichen Sie Alltagsbetreuer24 auch außerhalb der Geschäftszeiten. Zusätzlich verfügen die Partneragenturen über eigene Notdienste und geben den Betreuungskräften die entsprechenden Telefonnummern. Bei medizinischen Notfällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112.

Arbeitszeit und Zusammenleben

Die Betreuungskraft erhält täglich zwei bis drei Stunden Pause, eine ausreichende Nachtruhe sowie einen freien Tag oder zwei freie Halbtage pro Woche. Die genauen Zeiten werden gemeinsam mit der Familie abgestimmt.

Nein. Eine Tagespflege ist nicht zwingend erforderlich, kann aber den freien Tag der Betreuungskraft gut abdecken.

Erforderlich sind ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer mit Tageslicht, WLAN sowie die Mitbenutzung von Küche und Bad. Ein eigenes Badezimmer ist nicht zwingend notwendig.

Die Familie stellt der Betreuungskraft Kost und Logis kostenfrei zur Verfügung. Kauft die Betreuungskraft ihre Lebensmittel selbst ein, sollte ein angemessenes Verpflegungsgeld bereitgestellt werden.

Vermittlung, Anreise und Wechsel

Bei entsprechender Verfügbarkeit ist eine Anreise innerhalb von drei bis fünf Tagen möglich. Die tatsächliche Dauer hängt von der Personalsituation und den individuellen Anforderungen der Familie ab.

Die meisten Betreuungskräfte bleiben etwa sechs bis acht Wochen. Manche bleiben auch länger. Die genaue Aufenthaltsdauer hängt von der Verfügbarkeit und der persönlichen Einsatzplanung der Betreuungskraft ab.

Nach ihrem Einsatz fährt die Betreuungskraft zur Erholung nach Hause. Wenn die Chemie stimmt und beide Seiten zufrieden sind, können sich zwei vertraute Stammkräfte regelmäßig abwechseln und immer wieder zur Familie zurückkehren.

Bei einem Franchise-Unternehmen arbeiten mehrere Standorte unter einer gemeinsamen Marke und nach einheitlichen Vorgaben. Die Beratung und Betreuung erfolgt dabei häufig durch wechselnde Ansprechpartner oder eine zentrale Stelle.

Alltagsbetreuer24 ist eine unabhängige, inhabergeführte Vermittlungsagentur. Sie haben einen festen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Betreuungssituation kennt und Sie dauerhaft begleitet.

Stand: September 2026

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