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Der Dienstleistungsvertrag mit dem EU-Partner: Sicherheit und Transparenz für Ihre 24-Stunden-Betreuung

Der Dienstleistungsvertrag mit einem EU-Partner ist ein zentraler Bestandteil der 24-Stunden-Betreuung. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen der Familie, der Betreuungskraft und der vermittelnden Agentur im Herkunftsland. In diesem Beitrag erläutern wir, warum der Dienstleistungsvertrag wichtig ist, welche Inhalte er umfasst und welche Vorteile er Ihnen bietet.

Was ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem EU-Partner?

Der Dienstleistungsvertrag wird direkt zwischen der Familie und der ausländischen Partneragentur abgeschlossen. Diese Agentur stellt die Betreuungskraft im Herkunftsland an und entsendet sie legal nach Deutschland. Der Vertrag sichert eine rechtskonforme Betreuung und schützt alle Beteiligten vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Wichtig:

Die Betreuungskraft bleibt während des Einsatzes in Deutschland in ihrem Heimatland sozialversichert. Dies wird durch die A1-Bescheinigung gewährleistet, die Teil des Dienstleistungsvertrags ist.

Was regelt der Dienstleistungsvertrag?

Ein Dienstleistungsvertrag schafft klare Vereinbarungen, die die Betreuungskraft, die Familie und die Agentur betreffen. Typische Inhalte sind:

1. Leistungsumfang der Betreuungskraft:

  • Aufgaben wie Pflegeunterstützung, Haushaltstätigkeiten oder alltägliche Aktivitäten.
  • Arbeitszeiten und Pausenregelungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

2. Dauer und Kündigungsfristen:

Der Vertrag kann in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

3. Vergütung und Kosten:

  • Klar definierte Betreuungskosten, inklusive Lohn, Sozialversicherungsabgaben und Reisekosten.
  • Zusätzliche Gebühren wie Feiertagszuschläge werden im Vertrag transparent ausgewiesen.

4. Rechte und Pflichten der Familie:

  • Bereitstellung von freier Kost und Logis.
  • Einhaltung der vereinbarten Arbeitsbedingungen.

5. Rechtsgrundlage:

Der Vertrag basiert auf den Bestimmungen der EU-Entsenderichtlinie, die die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU regelt.

Vorteile des Dienstleistungsvertrags mit einem EU-Partner

Rechtssicherheit:

Der Vertrag stellt sicher, dass die Betreuungskraft legal in Deutschland arbeitet und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Transparenz:

Familien erhalten einen klaren Überblick über alle Kosten, Leistungen und Rechte.

Flexibilität:

Dank kurzer Kündigungsfristen bleibt die Betreuung flexibel, falls Änderungen erforderlich sind.

Soziale Absicherung der Betreuungskraft:

Die Betreuungskraft bleibt im Heimatland sozialversichert, was ihre rechtliche Sicherheit gewährleistet und eine kontinuierliche Einsatzbereitschaft fördert.

Warum Alltagsbetreuer24?

  • Zuverlässige Partner: Wir arbeiten ausschließlich mit zuverlässigen EU-Partnern zusammen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und hochwertige Betreuungskräfte bereitstellen.
  • Einfache Abwicklung: Wir kümmern uns um die Vertragsgestaltung und erklären Ihnen alle Details in einem persönlichen Beratungsgespräch.
  • Transparenz: Alle Kosten und Leistungen sind im Vertrag klar definiert.
  • Rechtskonformität: Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Betreuungskraft legal arbeitet.

Fazit: Ihre Sicherheit durch einen Dienstleistungsvertrag

Der Dienstleistungsvertrag mit einem EU-Partner bietet die ideale Grundlage für eine rechtssichere und transparente Betreuungslösung. Er schützt alle Beteiligten und sorgt für klare Vereinbarungen, die den Betreuungsalltag erleichtern.

Haben Sie Fragen zum Dienstleistungsvertrag oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!