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Die Risiken und Nachteile der Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte aus dem Ausland

Immer mehr Familien entscheiden sich für eine private Betreuungskraft, um eine liebevolle Betreuung für ihre Angehörigen sicherzustellen. Doch die Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte aus dem Ausland birgt erhebliche Risiken. Insbesondere das Risiko der Scheinselbstständigkeit und die möglichen Konsequenzen sollten nicht unterschätzt werden. In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen Risiken und Nachteile und bieten Tipps, wie Sie sich rechtlich absichern können.

Was ist Scheinselbstständigkeit und warum ist sie ein Risiko?

Definition:

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine als „selbständig“ gemeldete Betreuungskraft tatsächlich wie eine Arbeitnehmerin behandelt wird. Dies ist häufig der Fall, wenn die Betreuungskraft in die Organisation der Familie eingebunden wird und ihre Arbeitszeiten, Pausen und Aufgaben nicht selbst bestimmen kann.

Mögliche Folgen für die Familie:

  • Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen erhebliche Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die Familie könnte nachträglich als Arbeitgeber eingestuft werden und haftet dann für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Diese Nachzahlungen können sich auf mehrere Jahre rückwirkend belaufen, was eine hohe finanzielle Belastung darstellen kann.

Versicherungs- und Haftungsrisiken

Selbständige Betreuungskräfte sind oft nicht durch eine deutsche Sozialversicherung abgesichert. Die Risiken umfassen:

  • Kein Schutz bei Krankheit oder Unfall: Bei einem Unfall im Haushalt haftet die Familie oft, da viele selbständige Betreuungskräfte keinen Versicherungsschutz in Deutschland haben.
  • Private Haftung für Schäden: Sollte die Betreuungskraft im Haushalt versehentlich einen Schaden verursachen, haftet möglicherweise die Familie, insbesondere wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Risiko des plötzlichen Betreuungsabbruchs

Ein weiterer Nachteil bei der Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte ist die fehlende Verbindlichkeit. Da die Betreuungskraft selbständig ist, kann sie die Betreuung jederzeit abbrechen oder abreisen, was die Familie plötzlich ohne Betreuung dastehen lässt. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung der Betreuungskraft, eine Vertretung zu organisieren, falls sie unerwartet ausfällt.

Zusammenfassung: Wie können sich Familien absichern?

Die Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte aus dem Ausland bringt erhebliche Risiken mit sich, insbesondere in Bezug auf Scheinselbstständigkeit, Haftungsfragen und steuerliche Pflichten. Familien sollten sorgfältig prüfen, ob eine legale Entsendung über eine Agentur nicht die bessere Alternative ist. Durch eine professionelle Vermittlung können sich Familien rechtlich absichern und die Qualität der Betreuung gewährleisten.